Wenn Sie über eine leerstehende Immobilie bzw. Räumlichkeiten verfügen und diese kurzfristig als Zufluchtsort für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine zur Verfügung stellen möchten, können Sie diese bei den zuständigen Stellen (FAQ „Kontaktdaten der z. Stellen der Landesregierung“) der Bundesländer bekanntgeben. Die Kriterien für die Unterkünfte können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden.
Bundesland | Kontaktdaten | Beantragung der Grundversorgung über: |
Burgenland | post.a6-asyl@bgld.gv.at
02682 600-0 |
Link zur Antragstellung – Land Burgenland
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Kärnten | abt13.flw@ktn.gv.at
050 536 – 33007 |
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Niederösterreich | post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
02742 9005 – 15000 |
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Oberösterreich | gvs.so.post@ooe.gv.at
0732 77 20 – 152 21 |
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Salzburg | grundversorgung@salzburg.gv.at
0662 8042 – 5602 |
Antrag zu stellen bei:
Caritas Salzburg Clearingstelle Grundversorgung: Montag-Freitag: 8:00-13:00 Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg 05 1760-5204 |
Steiermark | grundversorgung@stmk.gv.at
0316 877 – 5458 |
Antrag zu stellen in der:
Messehalle Graz, Messeplatz 1, 8010 Graz |
Tirol | soziales@tirol.gv.at
Land Tirol: 0512 508 2592 Tiroler Soziale Dienste: 0512 21 440 |
Tiroler Soziale Dienste (TSD)
Antrag auf Grundversorgung online. Auch erhältlich bei Gemeindeamt bzw. Bürgerservice der BH/Stadtmagistrat Ausgefüllt zu senden an: grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at |
Vorarlberg | grundversorgung@vorarlberg.at
05574 511 24105 |
Antrag bei den Erfassungsstellen, den Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden |
Wien | gvs@fsw.at
01 24 5 24 |
Antrag beim ACV (Austria Center Vienna)
Die Anmeldung für einen Termin zur Beratung und Beantragung von Grundversorgung in Wien erfolgt über das Anmeldesystem: gvs-termin.fsw.at |
Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen. Bei der Unterbringung gelangen folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei in den jeweiligen Bundesländern unter Umständen abweichende Regelungen bzw. Beträge gelten können:
Bitte fahren Sie nicht einfach los! Jede Groß- und Gruppenüberstellung nach Österreich muss koordiniert stattfinden, melden Sie uns Ihr Vorhaben bitte. Dazu ist eine Mailadresse bei der BBU eingerichtet:
quartieranfrage-eigentransporte@bbu.gv.at
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung!
Wir klären dann zwischen Ihnen, der Landesgrundversorgungsstelle und innerhalb der BBU wohin die Personen und wann gebracht werden können.
Liegen alle Voraussetzungen vor, bekommen Sie ein „Ticket“ per Mail. Nur damit können Sie dann Quartiere der Grundversorgung (Bund und Land) anfahren.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine nehmen wir neben Asylwerber*innen auch Schutzsuchende aus der Ukraine auf. Wenn Sie unsere Betreuungseinrichtungen mit Sachspenden unterstützen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an grundversorgung@bbu.gv.at, um die weitere Koordinierung gestalten zu können. Bitte teilen Sie uns in Ihrer E-Mail mit, in welchem Bundesland Sie eine Spende abgeben möchten und um welche Art von Spenden es sich handelt.
Derzeit ist die Abgabe von Sachspenden nur an folgenden Standorten möglich:
Folgendes wird benötigt:
Wichtige Hinweise:
Medikamente, Lebensmittel jeglicher Art und leicht entzündliche Gegenstände (wie z.B. Kerzen) können nicht angenommen werden. Derzeit kann darüber hinaus keine Kleidung an anderen Standorten entgegengenommen werden. Ebenso möchten wir aus rechtlichen Gründen darauf hinweisen, dass keine Geldspenden angenommen werden können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!