Die BBU ist da, weil...

Wir versorgen, beraten und unterstützen hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages

Der rechtliche Rahmen unserer Tätigkeiten wird im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) beschrieben. Darüber hinaus legen wir Wert auf eine qualitativ hochwertige Versorgung sowie eine unabhängige und individuelle Rechtsberatung. Unsere Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater kommen zumeist aus einem der Herkunftsländer und können diese Erfahrung in ihre Arbeit mit den Klientinnen und Klienten einbringen. Menschenrechtsbeobachterinnen und Menschenrechtsbeobachter tragen dazu bei, dass die menschenrechtlichen Standards bei Außerlandesbringungen gewahrt bleiben. Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher sichern das Verständnis unserer Klientinnen und Klienten über den Fortgang des eigenen Verfahrens.

Grundversorgung

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Die operative Durchführung der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (Asylwerberinnen und Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) – soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. 

Aufgaben

Die BBU GmbH ist für die Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden verantwortlich und hat unter anderem die Aufgabe, diese in einer geeigneten Bundebetreuungseinrichtung

  • unterzubringen und zu verpflegen,
  • sozial, medizinisch und psychologisch zu betreuen sowie
  • mit Gütern des täglichen Bedarfes (Hygieneartikel, Bekleidung) und
  • den erforderlichen Informationen

zu versorgen.

Eine qualitätsvolle Versorgung und professionelle Betreuung steht dabei im Zentrum der Arbeit unseres kompetenten, interdisziplinären Teams (bestehend aus zum Beispiel Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer, Köchinnen und Köche, Psychologinnen und Psychologen, Krankenpflegepersonal sowie Ärztinnen und Ärzte).

Dabei begegnen wir unseren Klientinnen und Klienten stets mit Respekt, Wertschätzung und Fairness.

Informationsmaterial

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Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Die BBU GmbH führt seit 1. Jänner 2021 die Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gem. § 49 BFA-VG BGBl. I Nr. 87/2012 sowie vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gem. § 52 BFA-VG BGBl. I Nr. 87/2012 idgF durch. 

Weil die Rechtsberatung und Rechtsvertretung unsere gesetzliche Aufgabe ist, beraten und vertreten wir Personen im Asylverfahren bzw. bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und leisten dadurch einen Beitrag zu einem fairen und gerechten Verfahren. 

In folgenden Verfahren stellt die BBU GmbH Rechtsberatung und Rechtsvertretung zur Verfügung:

  • Antrag auf internationalen Schutz (Zuerkennungs- bzw. Aberkennungsverfahren)
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, Ausweisung und Aufenthaltsverbot)
  • Schubhaft

Klicken Sie hier für nähere Informationen zu unseren Standorten & Öffnungszeiten.

Die Rechtsberatung im Verfahren vor dem BFA bietet eine allgemeine Beratung zu anhängigen Verfahren und Verfahrensschritten, einschließlich einer objektiven Aufklärung über die Erfolgsaussichten.

Hinweis:
Leistungen in der Rechtsberatung im Verfahren vor dem BFA der BBU werden durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert.

 

 

 

Die Rechtsberatung im Verfahren vor dem BVwG umfasst insbesondere

  • die Erörterung und Erklärung von behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen (Bescheid des BFA, Erkenntnis des BVwG) sowie relevanter rechtlicher Bestimmungen
  • die Aufklärung über die Rechte und Pflichten der Klientinnen und Klienten im Verfahren
  • die Information über die persönliche Situation aus rechtlicher Sicht auf Grund der Angaben der Klientinnen und Klienten sowie der Aktenlage (objektive Perspektivenabklärung unter Einbeziehung der maßgeblichen Rechtsprechung)
  • die Information in Hinblick auf das Recht auf Vertretung
  • die Information zur verpflichtenden Rückkehrberatung

Die Rechtsvertretung im Verfahren vor dem BVwG umfasst:

  • die Beschwerdeerhebung
  • die Vorbereitung auf diese und die Vertretung bei der Verhandlung
  • das Verfassen von Stellungnahmen

In persönlichen Gesprächen bespricht die Rechtsberaterin oder der Rechtsberater mit der Klientin oder dem Klienten deren indiviuelle Situation. Dabei gewährleistet die BBU GmbH bis zum Abschluss des Verfahrens bzw. bis zur Beendigung des Vollmachtsverhältnisses ein Handeln nach bestem Wissen und Gewissen sowie die Einhaltung aller gebotenen, vertretungsüblichen Sorgfaltspflichten. 

Sowohl im Rahmen der Beratung als auch im Rahmen der Vertretung haben die Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, die Entscheidung des BVwG mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechtsberatung zu erörtern (objektive Erklärung der Entscheidung: Auswirkungen, Bedeutung, Möglichkeiten). Mit der Erörterung der gerichtlichen Entscheidung endet der Beratungsauftrag der BBU GmbH.

 

Im Rahmen der offenen Beratung in den BBU Geschäftsstellen können grundsätzlich auch Beratungsgespräche ohne vorherige Terminvereinbarung stattfinden. Für ein Beratungsgespräch zur Erörterung des BFA-Bescheides ist jedoch eine Terminvereinbarung erforderlich.

Ziel der Beratung ist, dass die Klientin bzw. der Klient nach Inanspruchnahme der Beratungsleistungen objektiv und ausreichend informiert ist, um eine eigenständige Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.

Im Falle einer Vertretung wird der Klientin bzw. dem Klienten eine qualitativ hochwertige Vertretung unter Einhaltung von Beratungs- und Vertretungsstandards zur Seite gestellt.

Die Rechtsberatung und -vertretung ist kostenlos und wird in der Muttersprache der Klientinnen und Klienten – gegebenenfalls unter Beiziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern – durch die BBU GmbH durchgeführt.

Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe

Seit 1. Jänner 2021 bietet die BBU GmbH österreichweit Rückkehrberatung für interessierte sowie ausreisepflichtige Fremde an.

Aufgabe der Rückkehrberatung ist es, sowohl interessierte als auch ausreisepflichtige Fremde über die Möglichkeit einer Rückkehr in ihr Herkunftsland oder, im Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung, zu einer Überstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat zu informieren. Klientinnen und Klienten werden umfassend über ihre Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise informiert. Die freiwillige Rückkehr hat dabei – auch in Umsetzung entsprechender EU-Normen – stets Priorität gegenüber einer mit behördlichem Zwang durchgesetzten Ausreiseverpflichtung.

Neben der Perspektivenabklärung im Rahmen der Rückkehrberatung unterstützen unsere Beraterinnen und Berater im Falle einer Entscheidung zur Rückkehr deshalb auch bei der Organisation der Heimreise.

Zu den Aufgaben der Rückkehrberatung zählt
  • Beratung über die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise
  • Abklärung der Kostenübernahme bei mittellosen Klientinnen und Klienten
  • Organisation der Ausreise (z.B. Flugbuchungen, Heimreisedokumente)
  • Unterstützung vor der Ausreise (z.B. Transfer zum und Begleitung am Flughafen)
  • Vermittlung an Reintegrationsprojekte im Herkunftsland
  • Kontakt mit Klientinnen und Klienten nach der Rückkehr

Die bei der BBU GmbH tätigen Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater kommen meist selbst aus einem der Herkunftsländer der Klientinnen und Klienten und können diese Erfahrung in ihre Arbeit, oft auch durch dieselbe Muttersprache, mit einbringen. Mit ihrer mehrjährigen Erfahrung sind sie Experten auf ihrem Gebiet und können ihre Klientinnen und Klienten professionell bei der Rückkehr in ihre Heimat unterstützen.

Klicken Sie hier für nähere Informationen zu unseren Standorten & Öffnungszeiten.

Hinweis:
Die Rückkehrberatung der BBU wird durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert.

 

Menschenrechtsbeobachtung

Aufgabe der Menschenrechtsbeobachterinnen und Menschenrechtsbeobachter der BBU GmbH ist es, den gesamten Prozess bei Außerlandesbringungen mittels Charterflügen oder -bussen von Beginn an bis zur Übergabe der rückzuführenden Personen an die Behörden im Heimatland zu begleiten und zu beobachten. Im Anschluss daran hat die Menschenrechtsbeobachterin oder der Menschenrechtsbeobachter menschenrechtlich relevante Wahrnehmungen an die zuständige Behörde zu berichten.

Zu den Aufgaben der Menschenrechtsbeobachterinnen und Menschenrechtsbeobachter zählt

  • die Teilnahme am Kontaktgespräch des Escort-Leaders mit der von einer Abschiebung betroffenen Person am Vortag der Abschiebung
  • die beobachtende Begleitung von Charterabschiebungen beginnend im Polizeianhaltezentrum bis zur Ankunft der bzw. des Rückzuführenden im Herkunftsstaat sowie
  • die Erstellung eines Berichts über den Ablauf der durchgeführten Abschiebung

Unsere Menschenrechtsbeobachterinnen und Menschenrechtsbeobachter sind qualifizierte und ausgebildete Expertinnen und Experten, die eine mehrjährige Erfahrung in der Beobachtung von Charter-Abschiebungen in die BBU GmbH einbringen.

Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Weil ein richtiges Verständnis im Rahmen von asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren essentiell ist, können die Beraterinnen und Berater der BBU bei Bedarf auf Dolmetscherinnen und Dolmetscher zurückgreifen.

Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher der BBU GmbH unterstützen sowohl die Rechts- als auch Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater der BBU GmbH bei ihren Tätigkeiten. Sie sind dabei unabhängig und weisungsfrei.

Die gewünschten Leistungen lassen sich schnell und unkompliziert direkt von den Beraterinnen und Beratern der BBU GmbH organisieren. Die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen werden regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der BBU Qualitätskriterien überprüft.

So können wir gewährleisten, dass unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher für unsere Klientinnen und Klienten eine professionelle Hilfestellung leisten und diese die Inhalte der Beratung mit den sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Konsequenzen korrekt verstehen.