Unsere Verantwortung

Unsere Mission

Weil uns Menschenrechte und Menschenwürde wichtig sind, dürfen Schutzsuchende auf der Flucht darauf vertrauen, dass wir sie professionell beraten, begleiten und unterstützen. So arbeiten wir als kompetentes Team interdisziplinär und wertschätzend zusammen.

Der Qualitätsbeirat der BBU

Um qualitätsvolles und unabhängiges Arbeiten innerhalb der BBU sicherstellen zu können, wurde ein Qualitätsbeirat, bestehend aus acht Expertinnen und Experten etabliert. Die Mitglieder wurden von unterschiedlichen Organisationen nominiert (z.B. UNHCR, Ludwig Boltzmann Institut, Österr. Rechtsanwaltskammertag, etc.) und zeichnen sich durch ihre fachliche Expertise und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen aus. Unter anderem steht der Qualitätsbeirat sowohl der Geschäftsführung der BBU als auch der Geschäftsbereichsleitung Rechtsberatung sowie dem Bund verantwortungsvoll in beratender und empfehlender Funktion zur Seite. Durch die Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeirat werden einheitliche und transparente Ausbildungs- und Qualitätsstandards in der Rechtsberatung der BBU etabliert: Bei der Erstellung des jährlichen Ausbildungsprogrammes kommt dem Beirat eine wesentliche Rolle zu.

Mitglieder des Qualitätsbeirats

Bundesministerium für Inneres (BMI) & Bundesministerium für Justiz (BMJ) Univ.-Prof. Dr. Franz Merli (Vorsitzender)
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Mag.a Birgit Einzenberger (Stv. Vorsitzende)
Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) Mag.a Sabine Matejka
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Mag. Michael Schuszter
Bundesministerium für Inneres (BMI) Univ.-Prof. Dr. Rudolf Feik
Bundesministerium für Justiz (BMJ) Dr.in Lioba Kasper
Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) Mag. Adel-Naim Reyhani
Österreichisches Institut für Menschenrechte (ÖIM) DDr. Philip Czech

Corporate Governance

Die BBU ist im Sinne des Bundes Public Corporate Governance Kodex dazu verpflichtet, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Ziel des Kodex ist es, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensführung sowie die Rolle des Bundes und der Unternehmen des Bundes als Anteilseigner klarer zu fassen.

Im Bericht wird unter anderem die Arbeitsweise der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates erläutert: Die Geschäftsführung hat beispielsweise jährlich für das folgende Jahr und darüber hinaus für mindestens drei darauffolgende Kalenderjahre einen Vorhabensbericht inklusive Finanz-, Kosten- und Personalplan unter Beachtung der Grundsätze der Wirkungsorientierung zu erstellen. Weiters ist im Bericht verankert, welche Geschäftsfälle einer Genehmigung des Aufsichtsrats der BBU bedürfen, wie sich die Arbeitsweise und die Aufgaben des Aufsichtsratsausschusses gestalten, usw. Unten stehend finden Sie die Corporate Governance Berichte der vergangenen Jahre.

Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungen gemäß Artikel 20 Absatz 5 B-VG

Auftragnehmer

Titel

Kosten

Dokument

1

Arithmetica Consulting GmbH

Versicherungsmathematisches Gutachten, Abfertigungsrückstellung nach UGB, Stichtag 31.12.2022

EUR 451,20

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2

Arithmetica Consulting GmbH

Versicherungsmathematisches Gutachten, Jubiläumsgeldrückstellung nach UGB, Stichtag 31.12.2022

EUR 841,20

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3

Mag. Alexandra Platzer, Steuerberaterin

Abgabenrechtliche Einordnung von Dolmetscher*innen und Vortragenden als echte Dienstnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen oder Werkvertragnehmer*innen

EUR 2.737,00

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Interne Meldestelle für Hinweisgeber*innen (Whistleblowing-Stelle)

Die interne Meldestelle steht Ihnen als Arbeitnehmer*in, Bedienstete*n, überlassene Arbeitskraft, Praktikant*in, Bewerber*in, Auftragnehmer*in, Geschäftspartner*in, Gesellschafter*in oder auch Mitglied eines Aufsichtsorgans der BBU GmbH zur Verfügung, wenn Sie aufgrund einer laufenden oder früheren Geschäftsbeziehung zur BBU GmbH Informationen über Rechtsverletzungen in den im § 3 Abs 3 HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz) bestimmten Bereichen erlangt haben.

Die Meldestelle ist ein Instrument, um die BBU GmbH stetig zu verbessern. Meldungen sind daher willkommen. Wenn Sie auf den unten ersichtlichen Link klicken, können Sie Meldungen unter Bekanntgabe Ihres Namens oder auch anonym abgeben und erhalten nach Abgabe der Meldung automatisch generierte Login-Daten für eine weitere Kommunikation.

Jede Meldung wird vertraulich und unvoreingenommen behandelt.

Die missbräuchliche Verwendung durch Abgabe von wissentlich falschen Anschuldigungen hat arbeitsrechtliche, (verwaltungs-)strafrechtliche oder auch zivilrechtliche Konsequenzen.

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Titelbild: © istockphoto.com/Angelina Bambina