Keine Chance für Rassismus

Nach dem Terrorakt in Villach ist das Thema Rassismus um ein Weiteres hochgekocht. Auch unsere Mitarbeiter*innen bekommen es zu spüren. Was können wir dagegen tun? Eine schwierige Frage, die sich heute, am 21. März, dem internationalen Tag gegen Rassismus, stellt. 

Zwei Männer, ein 23-Jähriger und ein 41-Jähriger, treffen an einem Ort aufeinander, an dem ein blutiges, grausames Verbrechen passiert. Ein Verbrechen, das einem jungen Burschen das Leben kostet.

Der jüngere Mann geht aus diesem Verbrechen als Attentäter hervor. Der ältere Mann als Held.

Diese beiden Männer haben nichts miteinander zu tun. Sie leben zufällig beide in der rund 65.000-Einwohner*innen-Stadt Villach. Ihre Vornamen beginnen beide mit A. Einer ist Essenslieferant, einer ist Attentäter.

Beide Männer haben dieselbe Religion, dieselbe Herkunft. Zwei Parameter, die dafür stehen, was Rassismus ausmacht. Bei dem Attentäter lautet die Zuschreibung: Natürlich ein Syrer. Beim Helden lautet die Zuschreibung: Sogar ein Syrer.

Nach dem Attentat kochen die Emotionen auf Social Media, in Medien, Kommentaren und in der Öffentlichkeit über. Abschieben, Aufnahmestopp, alle sollen sofort raus.

Organisationen und Unternehmen wie die BBU, die mit geflüchteten Menschen zu tun hat, werden zur Zielscheibe dieser Attacken. Dass unsere Klient*innen nichts damit zu tun hatten und der Attentäter nicht in unserer Einrichtung untergebracht war, spielt keine Rolle. In den großen Topf namens Vorurteile wird alles geworfen, was mit Herkunft, Flucht, Migration und Islam zu tun hat.

Besonders bitter: Nicht nur unsere Klient*innen werden zur Zielscheibe, auch unsere Kolleg*innen müssen sich immer wieder rassistische Kommentare, Blicke oder Zuschreibungen gefallen lassen.

Rassismus ist vielfältig. Es gibt keine eindeutige Definition. Von den scheinbar harmlosen Zuschreibungen bis zur klaren Diffamierung gehört alles dazu. Besonders einfach ist dieser Rassismus auf Social Media. Menschen im „anonymen“ Internet anzugreifen ist einfacher, als ihnen gegenüberzustehen – wobei selbst diese Schranke mittlerweile leichter zu fallen scheint.

„Meine Kolleg*innen haben schon gemerkt, dass sie nach dem Attentat, zum Beispiel wenn sie mit den Klient*innen einkaufen gehen, schief angeschaut wurden. Grundsätzlich ist es aber nicht viel anders als sonst“, erzählt Gabriela N., Einrichtungsleiterin der Bundesbetreuungseinrichtung Finkenstein. „Die ersten Tage nach dem Terrorakt haben wir aber unseren BBE-Bereich nicht verlassen, auch als Sicherheit den Klient*innen gegenüber.“

Schweigen? Nein!

“Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt zu sein tut weh”, weiß unsere Menschenrechtsexpertin Gudrun R. Der Umgang damit ist natürlich sehr persönlich und individuell. Aber es gibt einige Organisationen, die Unterstützung anbieten. Das Angebot reicht von (rechtlicher) Beratung, Workshops im Umgang mit Rassismus, bis hin zu Meldestellen, um Vorfälle transparent zu machen.“ 

Wo gibt es Hilfe?

Bundeskanzleramt

Wenn Du Betroffene*r von Rassismus bist, kannst Du Dich z.B. an die Hotline des Bundeskanzleramtes wenden und Dein Erlebnis schildern. Du wirst dann an die richtige Stelle verweisen. Du erreichst die Nummer von Montag bis Freitag zwischen 8:00 – 16:00 Uhr gebührenfrei. 

+43 (0) 800 222 666

antidiskriminierung@bka.gv.at


NGO Zara

Eine weitere Anlaufstelle für den Raum Wien ist die NGO Zara:  

https://www.zara.or.at/de/beratungsstellen

Hier gibt es eine Beratungsstelle gegen Hass im Netz und eine Beratungsstelle gegen Rassismus. Zara veröffentlich auch jährlich den Anti-Rassismus Bericht, in dem gemeldete Vorfälle gesammelt und kategorisiert werden. 


Anti-Diskriminierungsstellen der Bundesländer

Auch in den Bundesländern gibt es verschiedene Anti-Diskriminierungsstellen, die verschiedene Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Rassismus haben. Ein Beispiel für eine solche Anti-Diskriminierungsstelle ist die des Landes Steiermark.

https://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/

Hier findest Du auch persönliche Beratungsangebote bei rassistischen Vorfällen jeglicher Art. 

Kontakt

Antidiskriminierungsstelle Steiermark

+43 (316) 714-137

E-Mail

Pestalozzistraße 59
3. Stock
8010 Graz


Polizei

Im Fall von Hate-Crimes – das sind vorurteilsmotivierte Straftaten, wie z.B. rassistische Beschimpfungen oder Gewaltanwendungen auf Grund von Rassismus ist es wichtig, die Polizei einzuschalten. Sogenannte Hate-Crimes werden strafrechtlich höher qualifiziert, das heißt es drohen höhere Strafen als bei Straftaten ohne Vorurteilsmotiv.


Auch innerhalb der BBU können rassistische Vorfälle von Mitarbeiter*innen an die Gleichbehandlungsbeauftragten, den Betriebsrat oder die Compliance-Ansprechstelle gemeldet werden.

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