Der Verfassungsgerichtshof hat am 13.12.2022 entschieden, ein Verfahren einzuleiten, das prüfen soll, ob die gesetzliche Ausgestaltung der Rechtsberatung in der BBU GmbH verfassungskonform ist. Konkret geht es darum, ob die BBU mit der Weisungsbindung bzw. der Weisungsfreistellung mit Aufsichtsrecht mit dem Rechtsstaatsprinzip und Art 47 GRC vereinbar ist (Zum Beschluss des VfGH).
Die BBU weist darauf hin, dass im Prüfbeschluss des VfGH kein einziges Indiz dafür angeführt wird, dass die Unabhängigkeit tatsächlich unterlaufen wurde. Die Bedenken des VfGH beziehen sich lediglich auf die gesetzlichen Strukturen der BBU Rechtsberatung.
Unmittelbar hat das Verfahren keine Auswirkung auf den Auftrag und die Tätigkeiten der BBU Rechtsberatung. Die Rechtsberatung steht weiterhin persönlich und telefonisch zur Verfügung (Zu den Beratungszentren und Öffnungszeiten)