CCO Bernhard PÖLZL, die stellvertretende GVS-Leiterin Marion NOACK-BRAMMER und die Gewaltschutz-Beauftragte Marie-Luise MÖLLER stellten einem Expert*innengremium des Europarats die BBU und unser neues Gewaltschutzkonzept vor.
Die Parlamentsdirektion hat die BBU Mitte Dezember zu einer parlamentarischen Versammlung des Europarats (PV ER) eingeladen. Dabei ging es darum, wie die Istanbul-Konvention in Österreich umgesetzt und verbessert werden kann. Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist seit zehn Jahren in Kraft und wird durch weitere internationale Abkommen und europarechtliche Bestimmungen ergänzt. Ein Komitee von internationalen Expert*innen, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) genannt, überprüft in jedem Vertragsstaat die Einhaltung und spricht Empfehlungen aus.
In Österreich fand (neben Monaco) eine noch genauere Evaluierung statt. In einem 2024 veröffentlichten Bericht empfiehlt GREVIO der österreichischen Regierung unter anderem, auf weibliche Gewaltopfer zu achten, die intersektionale Diskriminierung erfahren. Dazu zählen auch Migrant*innen. Bereits 2017 kritisierte der Europarat, dass Frauen ohne zuerkannten Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu Schutzwohnungen haben.
Fact Finding
Als Vorbereitung für eine geplante Resolution der PV ER fand am 16. Dezember ein so genannter Fact-Finding-Besuch statt. An diesem nahm, neben Ministerien und NGOs, die BBU teil. Den Vorsitz der Versammlung hatte Etilda GJONAJ. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Gleichbehandlungsausschusses der Versammlung und Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen.
„Wir wurden ersucht, über die Auswirkungen der Istanbul-Konvention während der letzten Jahre in unserem Tätigkeitsbereich zu informieren und zu erläutern, wo wir Verbesserungen und/oder Nachholbedarf sehen. Auch unsere zukünftige Prioritätensetzung war gefragt“, sagt Bernhard PÖLZL. „Dabei hat es sich angeboten, dass wir das Gewaltschutzkonzept miteinfließen lassen.“
Positive Resonanz
Das Interesse der Teilnehmer*innen war groß, wie Marie-Luise MÖLLER erzählt. Sie ist gemeinsam mit der Menschenrechtsexpertin Gudrun RABUSSAY-SCHWALD Ansprechperson für Gewaltschutz in der BBU. „Bei den Fragen im Anschluss an unsere Präsentation war erkennbar, dass die Teilnehmer*innen über viel Expertise verfügen und aus der Praxis kommen. Starkes Interesse hatte Frau GJONAJ in Bezug auf die Verweissysteme oder wie unser internes Schnittstellenmanagement erfolgt.“ Die Toolbox und das Stakeholder Mapping stießen auf positive Resonanz.
Die Ergebnisse dieses Besuchs werden als österreichische Fallstudie in einen Resolutionsbericht einfließen. Über die Resolution wird voraussichtlich 2026 in einem Plenum abgestimmt. Daraus ergeben sich weitere Handlungsempfehlungen. Auf diese müssen die Mitgliedsstaaten wiederum Stellung nehmen.