Aufgaben unseres Qualitätsbeirats

Der Qualitätsbeirats stellt die Unabhängigkeit unserer Rechtsberatung um ein weiteres sicher. Wir haben den Vorsitzenden Franz Merli gebeten, uns die Funktion und die Aufgaben des Qualitätsbeirats näherzubringen.

Im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel steht den Rechtsberater*innen ein eigener, versperrbarer Kasten zur Verfügung. Darin können unsere Kolleg*innen ihre Unterlagen sicher hinterlegen. Es ist nichts Großartiges – und dennoch ist es eine enorme Arbeitserleichterung. “Wir haben mit anderen Polizeianhaltezentren und deren Leitungen Gespräche geführt, damit das auch dort organisiert wird”, sagt Franz Merli. Der Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor ist Vorsitzender des Qualitätsbeirats der BBU.

Expert*innen-Gremium
Der Qualitätsbeirat ist ein Gremium, in dem acht Expert*innen aus dem juristischen Bereich tätig sind. Die Mitglieder wurden von unterschiedlichen Organisationen, wie dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Justiz, dem UNHCR oder der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, nominiert. Sie beraten hauptsächlich die Unabhängige Rechtsberatung (URB), können aber auch gegenüber der Geschäftsführung und den für die BBU zuständigen Ministerien Empfehlungen abgeben, wenn sie Verbesserungspotenzial erkennen. Daraus entwickeln sich einheitliche Qualitätsstandards. “Dafür diskutieren wir intensiv mit der Geschäftsleitung und der Geschäftsbereichsleitung in der BBU”, sagt der Universitätsprofessor. “Unsere Funktion ist, die BBU zu unterstützen.”

Intensiver Austausch
Um das tun zu können, sammeln die Expert*innen vorab Informationen. “Wir sprechen mit unterschiedlichen Institutionen, wie der Volksanwaltschaft, aber in erster Linie tauschen wir uns mit der Geschäfts- und Geschäftsbereichsleitung aus und reden mit den Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern selbst”, erklärt Franz Merli. So fand ein Treffen mit Rechtsberater*innen im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel statt, wo die Expert*innen auf die versperrbaren Kästen aufmerksam gemacht wurden. Mitunter weist der Qualitätsbeirat auf etwas hin, das noch nicht genau gesehen wurde und im Anschluss aufgegriffen wird. Meist aber geht es um Verbesserungen, die bereits bekannt sind und die der Qualitätsbeirat mit seiner Empfehlung bestärkt.

Dazu zählt beispielsweise die unzureichende gesetzliche Regelung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie führt dazu, dass in vielen Situationen niemand da ist, der die Rechte für die betroffene Person wahrnehmen kann. “Im Einzelnen haben wir bereits ein paar Verbesserungen erreicht, aber es sind noch einige Punkte offen.” So ist es beispielsweise nicht möglich, beim Verwaltungsgerichtshof einen Verfahrensantrag zu stellen, denn die Vertretungsbefugnis der Rechtsberater*innen reicht laut Höchstgericht nicht aus. Die Verfahren der Obsorgebestellung dauern aber lang und sind nicht effektiv genug um eine schnelle, effektive Vertretung sicherzustellen.

Irrtümer vermeiden
Nicht so umfassend, aber mindestens ebenso relevant ist die Frage, wie die Rechtsberater*innen erfahren, wann die Frist für Beschwerden endet. Der Zugang der Rechtsberater*innen zum Verfahrensakt ist derzeit noch aus technischen Gründen beschränkt. “Deshalb müssen sie immer extra beim BFA nachfragen. Das erzeugt mehr Arbeit und mögliche Irrtümer”, weiß Merli. Auch zu dieser Thematik erfolgte eine Empfehlung des Qualitätsbeirats.

Unabhängigkeit des Geschäftsbereichs Rechtsberatung
Zum neuen Gesetz, das die Unabhängigkeit des Geschäftsbereichs Rechtsberatung manifestiert, hat der Qualitätsbeirat ebenfalls Vorschläge eingebracht – etwa welche gesetzlichen Bestimmungen man wie anpassen könnte und welche Ergänzungen sinnvoll wären. Vieles davon wurde im Gesetz aufgenommen.

Transparenz
Die Empfehlungen des Qualitätsbeirats werden im Rahmen des Tätigkeitsberichts jedes Jahr veröffentlicht. Sie sind auf der Website der BBU einsehbar und damit transparent. Viermal pro Jahr finden Sitzungen des Gremiums statt, der Austausch erfolgt aber immer wieder.

 

Wertschätzende Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit der BBU sei, so der Universitätsprofessor, sehr wertschätzend. “Wir arbeiten sehr gut mit der BBU zusammen. Unsere Partner nehmen unsere Unterstützung sehr positiv wahr und sind dankbar, dass wir sie bestärken.” Auch von Seiten der Rechtsberatung wird die Zusammenarbeit mit dem QB als sehr positiv bewertet, wie Geschäftsbereichsleiter Stephan Klammer betont.

 

Geschäftsbereichsleiter der Unbahängigen Rechtsberatung

Stephan Klammer

Geschäftsbereichsleiter der Unbahängigen Rechtsberatung

Der Qualitätsbeirat ist die Sicherstellung der Qualität sowie der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Rechtsberatung eine sehr wichtige Institution, die nunmehr auch gesetzlich verankert ist. Es ist für unsere Arbeit eine große Wertschätzung, dass sich so namhafte Expert*innen bereits erklärt haben das Mandat anzunehmen und mit ihrer Kompetenz der BBU beratend zur Seite stehen. Die Empfehlungen werden sowohl innerhalb der BBU als auch von Seiten der Ministerien sehr ernst genommen und helfen uns bei der Implementierung von guten Rahmenbedingungen für qualitätsvolle Beratungen für unsere Klient*innen."

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