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Jobangebot

Rechtsberater*in

Wien 32-37h/Woche

Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH verantwortet die Betreuung, Beratung und Unterstützung von asylwerbenden Personen in ganz Österreich. Sie steht zu 100% im Eigentum des Bundes und ist auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet.

Für den Geschäftsbereich Unabhängige Rechtsberatung suchen wir ab sofort eine/n Rechtsberater*in für ein befristetes Dienstverhältnis, in Teilzeit oder Vollzeit (32-37 Std) mit Dienstort WienAlle Neuanstellungen werden zunächst auf 1 Jahr befristet. Die Möglichkeit eines Umstiegs in ein unbefristetes Dienstverhältnis wird individuell geprüft.

Ihre Aufgaben
  • Asyl- und fremdenrechtliche Beratung von schutzsuchenden Personen und von Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus
  • Beratung im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
  • Beratung und Vertretung im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Verfassen von Schriftsätzen
  • Vertretung bei Verhandlungen vor dem BVwG
Ihr Profil
  • Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer österreichischen Universität oder in Österreich nostrifiziertes rechtswissenschaftliches Studium, das im Ausland abgeschlossen wurde
  • Absolvierung der Gerichtspraxis als Rechtspraktikant*in oder Absolvierung vergleichbarer Praktika
  • Vorzugsweise Berufserfahrung im Bereich der asyl- und fremdenrechtlichen Rechtsberatung und -vertretung
  • Sehr gute Deutschkenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
Unser Angebot
  • Ein zusätzlicher Urlaubstag/Jahr
  • Gleitzeit und Home-Office Möglichkeit nach Vereinbarung
  • Vollzeit sind bei uns 37 Stunden
  • Supervision und Fortbildungen
  • Vielfältige Sportaktivitäten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem sinnstiftenden Unternehmen
  • Ein attraktives, wertschätzendes und kollegiales Arbeitsumfeld
  • Angenehme Arbeitsatmosphäre dank Per – Du Mentalität

Für diese Position ist ein Bruttogehalt von jährlich € 50 996,40 auf Vollzeitbasis (37h/Woche) vorgesehen. Vordienstzeiten erhöhen das Mindestgehalt.

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